Arbeitssicherheit


Die rechtliche Grundlage der Arbeitssicherheit bilden in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Sozialgesetzbuch SGB VII "gesetzliche Unfallversicherung" und das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Hierzulande sind es staatliche Gewerbeaufsichtsämter beziehungsweise Ämter für Arbeitsschutz und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV) die die Arbeitssicherheit überwachen. Die Arbeitssicherheit in den Unternehmen umfasst heute nicht nur die technische Verhinderung von Unfällen, sondern auch die wirksame Prävention.